Brandverhalten von Holz
Das Brandverhalten von Holz wird durch Temperatur, Sauerstoffzufuhr, Bauteilabmessungen und die Dauer der Brandeinwirkung bestimmt. Für den Brandschutz im Holzbau sind deshalb sowohl die Reaktion des Materials auf Hitze als auch der verbleibende tragende Querschnitt wichtig. Eine Verkohlungsschicht kann den darunterliegenden Bereich vor schneller Erwärmung abschirmen. Normen geben dafür Rechenverfahren und Bemessungswerte vor, die auf definierte Randbedingungen bezogen sind. Baustoffklassen beschreiben eine andere Eigenschaft als die Tragfähigkeit eines Bauteils während eines Brandes.
Entzündung und Abbrand
Bei einer Erwärmung auf etwa 200 bis 250 °C beginnt Holz, sich thermisch zu zersetzen. Dieser Vorgang heißt Pyrolyse: Wärme spaltet Bestandteile des Holzes auf, und es entstehen unter anderem brennbare Gase sowie ein fester kohlenstoffreicher Rückstand. Pyrolyse ist nicht dasselbe wie Flammenbrand. Sie kann auch ohne sichtbare Flamme einsetzen; eine Flamme entsteht erst, wenn austretende Gase mit ausreichend Sauerstoff reagieren und sich entzünden.
Als Orientierungswert gilt eine Entzündung mit Flamme bei rund 300 °C. Der tatsächliche Zeitpunkt hängt jedoch etwa von Holzart, Feuchte, Oberfläche, Wärmestrom und Dauer der Erwärmung ab. Eine kleine, kurzzeitige Wärmequelle führt daher nicht automatisch zur Entzündung. Bei anhaltender Hitze schreitet die Zersetzung von außen nach innen fort: Die Oberfläche verkohlt, während tiefer liegendes Holz zunächst kühler bleibt. Wird die Wärmequelle entfernt, können Pyrolyse und Glimmen unter geeigneten Bedingungen noch fortbestehen.
Für die rechnerische Beurteilung tragender Holzteile beschreibt EN 1995-1-2, der Eurocode 5 für die Bemessung im Brandfall, Abbrandraten. Als Grundabbrandrate werden für Nadelholz und Brettschichtholz rund 0,65 mm/min angesetzt. Für vereinfachte praktische Bemessungen werden häufig etwa 0,7 mm/min bei Brettschichtholz (BSH) und 0,8 mm/min bei Schnittholz verwendet. Das sind Bemessungsannahmen für festgelegte Bedingungen, keine für jedes Bauteil und jede Brandbeanspruchung garantierten Messwerte.
Die Rate beschreibt, wie schnell die Grenze zwischen verkohltem und noch nicht verkohltem Holz rechnerisch in den Querschnitt wandert. So lässt sich die Abbrandtiefe zunächst aus Rate und Einwirkungszeit ableiten; für den Tragfähigkeitsnachweis wird anschließend der verbleibende Querschnitt beurteilt. Querschnittsform, beflammte Seiten und gegebenenfalls vorhandene Bekleidungen beeinflussen, wie die Rechnung auf das Bauteil anzuwenden ist.
Der Vergleich mit Stahl macht den zeitlichen Unterschied deutlich: Stahl verliert bei etwa 500 bis 600 °C einen großen Teil seiner Festigkeit. Holz verliert seine Tragfähigkeit im Brand dagegen nicht plötzlich bei einer einzelnen Temperatur, sondern durch den fortschreitenden Abbau des wirksamen Querschnitts und die Erwärmung des verbleibenden Holzes.
Verkohlungsschicht
Verkohltes Holz leitet Wärme deutlich schlechter als das darunterliegende, noch tragfähige Holz. Die Schicht wirkt deshalb wärmedämmend und verzögert die Erwärmung des verbleibenden Querschnitts. Sie wird während des Brandes nach außen hin weiter abgetragen; rechnerisch wandert die Grenze zum unverkohlten Holz mit der angesetzten Abbrandrate nach innen.
Die folgende Tabelle zeigt nominale Abbrandtiefen, berechnet als Abbrandrate mal Einwirkungsdauer. Verwendet werden die Bemessungsannahmen von 0,7 mm/min für BSH und 0,8 mm/min für Schnittholz.
| Einwirkungsdauer | BSH, 0,7 mm/min | Schnittholz, 0,8 mm/min |
|---|---|---|
| 30 Minuten | 21 mm | 24 mm |
| 60 Minuten | 42 mm | 48 mm |
| 90 Minuten | 63 mm | 72 mm |
Für einen Tragfähigkeitsnachweis nach EN 1995-1-2 ist die nominale Abbrandtiefe nicht in jedem Verfahren bereits die gesamte rechnerisch abzuziehende Tiefe. Beim effektiven Querschnitt wird zusätzlich eine sogenannte Nullfestigkeitsschicht berücksichtigt. Für ungeschützte Bauteile beträgt deren angesetzte Dicke d₀ in der vereinfachten Rechnung 7 mm, sobald die Einwirkungsdauer mindestens 20 Minuten beträgt. Bei 60 Minuten ergeben sich damit beispielhaft effektive Abziehtiefen von 49 mm je beflammter Seite bei BSH und 55 mm bei Schnittholz.
Wird ein 200 mm breiter, ungeschützter Balken bei 60 Minuten von beiden Seiten beflammt, verbleiben nach diesem vereinfachten Ansatz rechnerisch etwa 102 mm Breite bei BSH beziehungsweise 90 mm bei Schnittholz. Das Beispiel setzt eine gleichmäßige Beanspruchung von zwei Seiten voraus; bei mehreren beflammten Flächen ist jede betroffene Abmessung gesondert zu betrachten. Der Nachweis berücksichtigt außerdem die Beanspruchung des Restquerschnitts und ist nicht allein durch das Abziehen einer Breite erledigt.
Die Tabelle veranschaulicht, dass eine höhere angesetzte Rate bei gleicher Dauer zu größerer rechnerischer Abbrandtiefe führt. Für die Bemessung sind die jeweils geltenden Standardregeln und die tatsächliche Bauteilsituation maßgeblich; die Werte dienen als Orientierung und ersetzen keinen projektspezifischen Nachweis.
Baustoffklassen
Baustoffklassen ordnen ein, wie ein Bauprodukt auf Feuer reagiert. Sie beschreiben nicht, wie lange ein tragendes Bauteil seine Funktion erfüllt: Dafür werden Feuerwiderstand und Tragfähigkeit gesondert beurteilt. In Deutschland unterscheidet die DIN 4102-1 grundsätzlich nichtbrennbare Baustoffe der Klasse A und brennbare Baustoffe der Klasse B. Die europäische Klassifizierung nach EN 13501-1 reicht bei den Hauptklassen von A1 und A2 für nichtbrennbare Produkte über B, C, D und E bis F; ergänzende Kennzeichnungen wie s für Rauchentwicklung und d für brennendes Abtropfen können hinzukommen.
Holz zählt als organischer Werkstoff zu den brennbaren Baustoffen. Eine konkrete Einstufung lässt sich jedoch nicht allein aus dem Wort Holz ableiten: Produktart, Rohdichte, Dicke, Oberflächenbehandlung und Einbausituation können die Klassifizierung beeinflussen. Daher können sich die Angaben für massives Holz, Holzwerkstoffplatten oder beschichtete Produkte unterscheiden. Für ein bestimmtes Bauprodukt sind die zugehörigen Klassifizierungs- und Verwendbarkeitsunterlagen maßgeblich.
Bei tragenden Holzkonstruktionen wirkt sich die Verkohlung auf den wirksamen Querschnitt aus. Für die Bemessung wird der rechnerisch verbleibende Querschnitt angesetzt und auf seine Tragfähigkeit geprüft; die Baustoffklasse ersetzt diesen Schritt nicht. Die praktische Folge ist, dass Produktklassifizierung und konstruktiver Nachweis getrennt dokumentiert werden müssen. In der Brandschutzdokumentation sollten deshalb die verwendeten Holzprodukte samt Klassifizierung sowie die Berechnungsgrundlage für die tragenden Bauteile nachvollziehbar festgehalten werden.
F30, F60 und F90 im Holzbau
Welche Feuerwiderstandsklasse ein Bauteil erreichen muss, hängt unter anderem von seiner Funktion, der Gebäudeklasse und dem geltenden Landesrecht ab. Für Holzkonstruktionen kommen grundsätzlich zwei Ansätze infrage: ein rechnerisch ausreichender Holzquerschnitt oder ein nachgewiesener Schutzaufbau. Die Bezeichnungen F30, F60 und F90 stammen aus der DIN 4102-2; europäische Nachweise verwenden eine andere Klassifizierung. Planung und Nachweis müssen deshalb auf das konkrete Bauteil und die jeweils anzuwendenden Vorschriften abgestimmt sein.
Feuerwiderstandsklassen erklärt
Die DIN 4102-2 ordnet Bauteile nach der Zeit ein, in der sie ihre geforderte Funktion unter Brandbeanspruchung erfüllen. F30 bedeutet feuerhemmend, F60 hochfeuerhemmend und F90 feuerbeständig. Die Zahlen stehen für Minuten im genormten Prüf- beziehungsweise Nachweisverfahren; sie sind keine Aussage darüber, wie lange ein Gebäude bei jedem realen Brand unbeschädigt bleibt.
Die europäische DIN EN 13501-2 beschreibt die Leistung mit Buchstaben: R steht für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss und I für Wärmedämmung. Die Zusatzangabe bezeichnet die Dauer in Minuten. REI 60 bedeutet beispielsweise, dass ein tragendes und raumabschließendes Bauteil im klassifizierten Nachweis 60 Minuten lang auch die Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllt. Ein Bauteil ohne tragende Funktion kann etwa mit EI 30 klassifiziert sein; R allein kennzeichnet die Tragfähigkeit ohne die beiden anderen Kriterien.
Eine Bezeichnung nach DIN 4102-2 lässt sich nicht pauschal in eine Euroklasse übersetzen. Ob F30 und eine europäische Klassifizierung mit 30 Minuten im konkreten Nachweis dieselben Anforderungen abdecken, hängt von Bauteilfunktion, Prüfgrundlage und gefordertem Leistungsumfang ab. In Unterlagen müssen daher die vollständige Klasse und die maßgebliche Norm stehen, nicht nur eine Minutenangabe.
Auch die Begriffe feuerhemmend, hochfeuerhemmend und feuerbeständig sind in deutschen Bauvorschriften gebräuchliche Anforderungsstufen. Bei einem Holzbauteil zählen neben der Zeitangabe die geforderten Kriterien und der geprüfte Aufbau: Eine Wand mit REI 60 muss beispielsweise Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung nachweisen. Welche Klasse erforderlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen baurechtlichen Anforderung.
Bemessen oder bekleiden
Ein Feuerwiderstandsnachweis kann über den verbleibenden Holzquerschnitt oder über eine brandschutztechnische Bekleidung geführt werden. Welche Lösung passt, ergibt sich aus Tragwerksberechnung, Bauteilfunktion und dem für den konkreten Aufbau verfügbaren Prüf- oder Zulassungsnachweis.
- Bauteil festlegen: Tragwerksplaner bestimmen Funktion, Abmessungen, Holzart und Beanspruchung des Bauteils; der Brandschutznachweis legt dazu die geforderte Dauer und Leistungskriterien fest.
- Abbrand ansetzen: Für die Bemessung nach Eurocode 5 wird die maßgebliche Abbrandrate verwendet; bei Nadelholz liegt der übliche nominale Wert bei 0,7 Millimetern je Minute.
- Restquerschnitt berechnen: Für 60 Minuten ergibt sich bei 0,7 Millimetern je Minute rechnerisch eine Abbrandtiefe von 42 Millimetern je beflammter Seite, bevor weitere Bemessungsansätze berücksichtigt werden.
- Tragfähigkeit prüfen: Die Berechnung berücksichtigt den verbleibenden Querschnitt, statische Beanspruchung und gegebenenfalls die erhöhte Temperaturbeanspruchung der Randzone; ein pauschaler Zuschlag ersetzt keinen Nachweis.
- Bekleidung auswählen: Gipsplatten können als Schutzschicht eingesetzt werden; häufige Systemaufbauten verwenden zwei Lagen mit jeweils 12,5 oder 15 Millimetern, abhängig vom geprüften System.
- Schichten abstimmen: Plattenlagen, Fugenversatz, Befestigungsabstände und Anschlüsse müssen dem Nachweis entsprechen; Hohlräume können mit nicht brennbarer Mineralwolle gefüllt werden.
- Nachweise sichern: Prüfberichte, Klassifizierungsberichte, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Bauartgenehmigungen belegen den jeweiligen Aufbau; Tragwerks- und Brandschutzplaner führen die erforderlichen Nachweise.
Bei der Abbrandbemessung bleibt die Holzoberfläche sichtbar, sofern keine zusätzliche Bekleidung aus gestalterischen oder konstruktiven Gründen vorgesehen ist. Die Kapselung schützt das Holz durch einen definierten Schichtaufbau und verzögert dessen Erwärmung; entscheidend sind die geprüften Plattenlagen und Anschlüsse, nicht allein die Plattendicke. Kapselklasse K2 60 ist üblicherweise passend für Anforderungen der Gebäudeklasse 4, muss aber im jeweiligen Bauteil- und Landesnachweis bestätigt sein.
Mineralwolle in Hohlräumen ist nicht brennbar; Steinwolle schmilzt je nach Produkt bei Temperaturen oberhalb von etwa 1.000 °C. Sie ersetzt weder eine vorgeschriebene Bekleidung noch einen Nachweis für Fugen und Anschlüsse. Die Wahl zwischen sichtbarem Querschnitt und Bekleidung sollte daher aus der vollständigen Bemessung und dem zugelassenen beziehungsweise klassifizierten System hervorgehen.
Gebäudeklassen und Anforderungen
Die Musterbauordnung (MBO) ordnet Anforderungen unter anderem nach Gebäudeklassen und Bauteilfunktion. Die folgende Übersicht fasst die Regelanforderung an tragende und aussteifende Wände sowie Stützen zusammen; Sonderregelungen und Anforderungen an andere Bauteile können abweichen.
| Gebäudeklasse | Regelanforderung | Übliche Bezeichnung nach DIN 4102-2 |
|---|---|---|
| GK 1 und GK 2 | feuerhemmend | F30 |
| GK 3 | feuerhemmend | F30 |
| GK 4 | hochfeuerhemmend | F60 |
| GK 5 | feuerbeständig | F90 |
Die Zuordnung beschreibt die MBO-Regelanforderung, keine allgemeingültige Freigabe für jedes Bauteil. Decken, Trennwände, notwendige Treppenräume und Außenwände können eigenen Anforderungen unterliegen; zudem enthalten Bauordnungen der Länder Abweichungen und besondere Erleichterungen. Maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Landesbauordnung samt ergänzenden Vorschriften.
Für den Holzbau konkretisiert die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) Anforderungen an bestimmte Konstruktionen. Die Fassung von 2020 wurde 2024 überarbeitet. Musterregelungen gelten nicht automatisch bundesweit: Entscheidend ist, ob und in welcher Fassung das jeweilige Land sie eingeführt hat. Bei Gebäudeklasse 4 ist eine Kapselung der Klasse K2 60 üblicherweise passend; der konkrete Aufbau muss die landesrechtlichen Vorgaben und den Bauteilnachweis erfüllen.
Für die Planung werden Gebäudeklasse, Nutzung, Bauteilfunktion und Landesrecht gemeinsam geprüft. Tragwerksplaner weisen die Standsicherheit nach, Brandschutzplaner stimmen die Feuerwiderstandsklassen und die erforderlichen Nachweise ab. Bei Abweichungen von den üblichen Konstruktionen sind die dafür notwendigen Genehmigungen oder Verwendbarkeitsnachweise frühzeitig einzubeziehen.
Brandschutz in der Praxis
Beim Brandschutz im Holzbau entscheidet das Zusammenspiel aus Fassadenaufbau, Anschlüssen, Installationen und verlässlichen Fluchtmöglichkeiten. Besonders hinterlüftete Bekleidungen und Leitungsdurchführungen benötigen abgestimmte Details, weil offene Hohlräume und Fugen Feuer und Rauch weiterleiten können. Welche Ausführung zulässig ist, richtet sich unter anderem nach Gebäudeklasse, Landesbauordnung und dem geplanten Wandaufbau. Die Brandschutzplanung und die erforderlichen Nachweise gehören in die Hände eines Brandschutzplaners; Anschlüsse sind objektspezifisch zu prüfen.
Fassade und Außenwandbekleidung
Bei einer hinterlüfteten Holzfassade kann sich ein Brand im Hohlraum hinter der Bekleidung nach oben ausbreiten. In höheren Gebäudeklassen sind deshalb geschossweise Brandsperren im Hinterlüftungsspalt erforderlich. Ihre Lage, Befestigung und Ausbildung müssen zum geprüften Fassadensystem und zum Brandschutzkonzept passen; eine beliebige Unterbrechung des Luftspalts ist kein gleichwertiger Ersatz.
- Brandsperren geschossweise anordnen, wenn die Gebäudeklasse und die geltenden Brandschutzvorschriften dies verlangen; Durchgängigkeit und Anschlüsse nach dem geprüften Fassadenaufbau ausführen.
- Für die Bekleidung den nachgewiesenen Wandaufbau berücksichtigen: Das Brandverhalten einzelner Bretter belegt nicht automatisch die Leistung der gesamten Außenwand.
- Hinterlüftung und Brandsperren als abgestimmtes System planen, damit die vorgesehene Lüftungsfunktion erhalten bleibt und zugleich die Ausbreitung im Hohlraum begrenzt wird.
- Eine nicht brennbare Unterkonstruktion kann den Beitrag brennbarer Bauteile verringern; Materialwahl, Befestiger und Anschlussdetails müssen dennoch zusammen geprüft werden.
- Abstände zu Fenstern, Türen und benachbarten Bauteilen aus dem projektspezifischen Nachweis ableiten, statt einen pauschalen Abstand für alle Fassaden anzusetzen.
Für Fassaden sind geprüfte beziehungsweise zugelassene Systemaufbauten maßgeblich, nicht isolierte Materialangaben. Prüfen Sie, ob Nachweise den tatsächlichen Aufbau abdecken: Holzart und Bekleidungsdicke, Unterkonstruktion, Dämmstoff, Hinterlüftung, Brandsperren und Befestigung. Änderungen an diesen Komponenten können die bewertete Konstruktion verändern. Der Brandschutzplaner gleicht die Ausführung mit Gebäudeklasse, Landesrecht und den verwendeten Prüf- oder Verwendbarkeitsnachweisen ab. Auf der Baustelle sollten Lage und Anschluss der Sperren vor dem Schließen der Fassade kontrolliert und dokumentiert werden.
Fugen, Schächte und Installationen
Leitungen durchdringen häufig Wände und Decken, die im Brandfall eine Ausbreitung zwischen Nutzungseinheiten begrenzen sollen. Auch Anschlussfugen an Schächten und Bauteilrändern können Rauch und Wärme passieren lassen. Durchdringungen und Anschlussfugen müssen deshalb mit geprüften Abschottungssystemen geschlossen werden, die für den jeweiligen Untergrund und die konkrete Leitungsbelegung vorgesehen sind.
- Systemnachweis vor der Montage abgleichen: Entscheidend sind Bauteilart und -dicke, Öffnungsgröße, Leitungswerkstoff, Durchmesser sowie die zugelassene Belegung der Abschottung.
- Kabel, Rohre und kombinierte Belegungen nur in der geprüften Anordnung durchführen; zusätzliche Leitungen oder nachträgliche Öffnungen erfordern eine passende Systemlösung.
- Für Fugen geeignete Brandschutzfugen oder Abschottungen verwenden, deren Bewegungsaufnahme und zulässige Fugenbreite zum Anschluss und zum erwarteten Bauteilverhalten passen.
- Schächte an den vorgesehenen Geschoss- und Bauteilanschlüssen brandschutzgerecht schließen; Revisionsöffnungen benötigen ebenfalls eine für den Einbauort passende Ausführung.
- Einbauort, Systembezeichnung, verwendete Materialien und ausführenden Betrieb dokumentieren; Kennzeichnungen erleichtern spätere Kontrollen und die Zuordnung zu Prüfnachweisen.
Rauch- und Wärmehemmung ergeben sich nicht allein aus dem Auftragen einer Dichtmasse. Entscheidend ist, dass das komplette Abschottungssystem einschließlich Untergrund, Einbautiefe, Hinterfüllung und Befestigung der geprüften Konstruktion entspricht. Verarbeitungsangaben des Herstellers legen beispielsweise fest, ob ein Material gestopft, vergossen oder mit einer bestimmten Schichtdicke eingebaut werden muss. Nicht zugelassene Mischungen aus Komponenten verschiedener Systeme können den Nachweis entwerten. Während der Bauausführung sind offene Durchführungen bis zur endgültigen Abschottung zu kontrollieren und nicht provisorisch mit beliebigen Schaumstoffen oder Mineralfasern zu verschließen. Der Brandschutzplaner sollte Abweichungen vor der Ausführung bewerten. Bei späteren Umbauten müssen Abschottungen nach Leitungsarbeiten wieder fachgerecht hergestellt werden. Regelmäßige Sichtkontrollen auf Beschädigungen, lose Kennzeichnungen und nachträgliche Durchbrüche unterstützen die Instandhaltung; festgestellte Mängel sind durch einen geeigneten Fachbetrieb zu beheben.
Rauchmelder und Fluchtwege
Die Landesbauordnungen schreiben Rauchmelder in Wohnungen typischerweise für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure vor, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Landesrechts; Einzelheiten zu Einbau, Verantwortlichkeit und Fristen können sich zwischen den Ländern unterscheiden. Für Planung und Betrieb von Rauchwarnmeldern in Wohnungen enthält DIN 14676-1 technische Hinweise. Ein Rauchmelder warnt frühzeitig vor Rauch, ersetzt aber weder bauliche Brandschutzmaßnahmen noch eine sichere Rettungswegführung. Fluchtwege müssen im Brandfall nutzbar bleiben und dürfen nicht durch Möbel, Kartons oder abgestellte Kinderwagen eingeengt werden. Türen zu notwendigen Fluren und Treppenräumen sind entsprechend dem genehmigten Brandschutzkonzept auszuführen und dürfen nicht mit Keilen dauerhaft offengehalten werden, wenn dadurch eine vorgesehene Schutzfunktion verloren geht. In mehrgeschossigen Gebäuden ist besonders wichtig, dass der Weg vom Aufenthaltsraum bis zu einem sicheren Ausgang eindeutig und jederzeit frei bleibt. Die konkrete Zahl und Ausführung der Rettungswege richtet sich nach Gebäude, Nutzung und Landesbauordnung; eine pauschale Lösung gilt nicht für jedes Holzhaus. Die Planung sollte Rauchwarnmelder, bauliche Trennung und Rettungswege gemeinsam betrachten. Ein Brandschutzplaner prüft die Grundrisse, die Lage der Schlafräume, die Erreichbarkeit der Ausgänge und die landesrechtlichen Anforderungen. Bei Umbauten sind veränderte Raumaufteilungen oder neue Türen erneut zu bewerten, weil sie Flurverläufe und nutzbare Rettungswege beeinflussen können. Bewohner sollten wissen, welche Türen und Wege im Alltag freizuhalten sind und wie die vorhandenen Rauchwarnmelder regelmäßig geprüft werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind im objektspezifischen Brandschutzkonzept festzuhalten.
Fragen zum Brandschutz im Holzbau
Die Antworten ordnen zentrale Anforderungen an den Brandschutz im Holzbau ein und zeigen, worauf es bei Einstufung und Planung ankommt.
Brennt ein Holzhaus schneller als ein Massivhaus?
Nein, ein Holzhaus brennt nicht grundsätzlich schneller als ein Massivhaus; entscheidend sind Bauteilaufbau, Nutzung und Schutzmaßnahmen. Dicke Holzquerschnitte verkohlen langsam: Während die äußere Zone abbrennt, kann der innere Kern seine Tragfähigkeit bewahren. Die verbleibende Tragfähigkeit lässt sich für den Brandfall rechnerisch beurteilen, wobei Bauteil und Brandbeanspruchung maßgeblich sind. Massivholzbauteile können sichtbar bleiben; Holzrahmenwände bestehen dagegen häufig aus mehreren Schichten und sind je nach Aufbau bekleidet. Für konkrete Nachweise stimmen Tragwerks- und Brandschutzplaner die Konstruktion auf das jeweilige Gebäude ab.
Was bedeutet F90 bei Holz?
F90 bezeichnet nach DIN 4102-2 ein Bauteil, das im Brandfall mindestens 90 Minuten feuerbeständig bleibt. Für tragende und raumabschließende Bauteile findet sich im europäischen Klassifizierungssystem beispielsweise die Bezeichnung REI 90: R steht für Tragfähigkeit, E für Raumabschluss und I für Wärmedämmung. Bei Holzkonstruktionen kann der Nachweis über den rechnerisch verbleibenden Querschnitt oder eine schützende Kapselung erfolgen. Welche Lösung für ein konkretes Bauteil angesetzt werden kann, legen Tragwerks- und Brandschutzplaner anhand der Konstruktion und der geltenden Anforderungen fest.
Darf man mehrgeschossig in Holz bauen?
Ja, mehrgeschossiger Holzbau ist in Deutschland bis zur Gebäudeklasse 5 möglich. Die Muster-Holzbaurichtlinie beschreibt Anforderungen für solche Konstruktionen; verbindlich sind jedoch die jeweilige Landesbauordnung und die im Bundesland eingeführten technischen Bestimmungen. Da sich die Umsetzung und mögliche Auflagen nach Landesrecht und Gebäude unterscheiden, ist für jedes Vorhaben ein objektspezifischer Nachweis erforderlich. Tragwerks- und Brandschutzplaner prüfen dabei die vorgesehene Konstruktion und stimmen die erforderlichen Nachweise auf das konkrete Gebäude ab.
